Tools

Die Toolbox von STS 2030 ist der Werkzeugkasten, um die Ziele von STS 2030 zu erreichen und soll die Verpflichteten AkteurInnen durch ein Band an Angeboten befähigen, die Massnahmen zur Erreichung der Ziele umzusetzen. Sie setzt sich aus Tools und Events zusammen und ist ein lebendiges Instrument, das stets weiterentwickelt wird.

In den Tools sind ausschliesslich Supportmöglichkeiten gelistet, die auf die Massnahmen zur Erreichung der Ziele von STS 2030 ausgerichtet sind. Die Tools bieten lediglich eine Auswahl aus dem riesigen Spektrum an Supportmöglichkeiten. Die Verantwortung zur Umsetzung bleibt dabei aber bei den Unternehmen.

Die Roadmap bildet den Zeitstrahl zur Umsetzung der Massnahmen ab und dient als Grundlage für die Verwendung der Tools. Um den Einstieg in das jeweilige Themenfeld zu erreichen, werden diverse Einstiegsberatungen angeboten (Filteroptionen). Nutzen Sie die Roadmap und die Filterfunktion, um das passende Supportangebot zu finden.

Ziel 1: Reduktion der Treibhausgasemissionen.

Bis 2030 werden die Treibhausgasemissionen der Schweizer Textil- und Bekleidungsbranche um 50% reduziert im Hinblick auf ein Netto Null Ziel bis 2050. 

Massnahmen der verpflichteten AkteurInnen:

Massnahme 1.1: Verpflichtete AkteurInnen erheben innerhalb von 18 Monaten die Treibhausgasemissionen in ihren Lieferketten (Scope 1, 2 & 3) gemäss GHG Protokoll.

Massnahme 1.2: Verpflichtete AkteurInnen setzen sich innerhalb von 24 Monaten ambitionierte wissenschaftsbasierte Reduktionsziele.

Massnahme 1.3: Verpflichtete AkteurInnen reduzieren Emissionen gemäss ihrem individuellen Absenkpfad.

Ziel 2: Förderung fairer Löhne und menschenwürdiger Arbeit für alle.

Bis 2030 setzen 100 % des Schweizer Textil- und Bekleidungssektors ihre Sorgfaltsprüfungspflicht über die gesamte Lieferkette um, mit einem Fokus auf Arbeitszeiten, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, sexuelle Belästigung und Löhne.

Massnahmen der verpflichteten AkteurInnen: 

Massnahme 2.1: Verpflichtete AkteurInnen etablieren innerhalb von 18 Monaten einen internen Prozess zur Sorgfaltsprüfung gemäss OECD und werden Mitglied / PartnerIn in mindestens einem spezifischen Programm, das dieses Ziel anstreben.

Massnahme 2.2: Verpflichtete AkteurInnen erarbeiten innerhalb von 18 Monaten eine eigene Strategie, in der sie definieren, wie sie mit LieferantInnen zusammenarbeiten wollen, um diese bei der Verhinderung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, sexueller Belästigung und exzessiven Arbeitszeiten zu unterstützen.

Massnahme 2.3: Verpflichtete AkteurInnen definieren innerhalb von 24 Monaten eine eigene Roadmap mit Einfluss auf die gesamte Lieferkette, um direkt oder indirekt eine faire Entlohnung gemäss OECD zu erreichen.

Massnahmen 2.4: Verpflichtete AktuerInnen setzen ihre eigene Strategie und Roadmap mit Einfluss auf die gesamte Lieferkette um, damit Kinderarbeit, Zwangsarbeit, sexuelle Belästigung und exzessive Arbeitszeiten verhindert werden, sowie direkt oder indirekt eine faire Entlohnung gemäss OECD bis 2030 erreicht wird.

Ziel 3: Förderung innovativer Geschäftsmodelle hin zur Kreislaufwirtschaft.

Bis 2030 wird mindestens 30% des Umsatzes des Schweizer Textil- und Bekleidungssektors mit Produkten erzielt, die nach Prinzipen der Kreislaufwirtschaft konzipiert sind.

Massnahmen der verpflichteten AkteurInnen: 

Massnahme 3.1: Verpflichtete AkteurInnen erfüllen mindestens zwei aus den vier Optionen (Mischformen sind möglich):

  • 3.1.1: Verpflichtete AkteurInnen entwerfen bis 2025/2030 mindestens 15%/30% ihrer Produkte so, dass sie in einem funktionierenden Kreislauf zirkulieren.
  • 3.1.2: Verpflichtete AkteurInnen verwenden bis 2025/2030 mindestens 20%/50% von textilen Materialien in neuen Produkten wieder
  • 3.1.3: Verpflichtete AkteurInnen engagieren sich innerhalb von 24 Monaten aktiv in entstehenden Pilotprojekten zur Entwicklung von Recyclingsystemen für Textilien und tragen mit ihrem Knowhow und Testing-Möglichkeiten zu deren Etablierung bei.
  • 3.1.4: Verpflichtete AkteurInnen passen bis 2025 ihr Geschäftsmodelle so an, dass die Kundschaft in die Wiederverwendung (z.B. ReSale, Repair etc.) von Produkten einbezogen wird.

Massnahme 3.2: Verpflichtete AkteurInnen implementieren bis 2025 ein Chemikalienmanagementsystem für ihre Lieferkette zum Schutz der Biodiversität.

Ziel 4: Transparenz, um sicherzustellen, dass nachhaltige Einkaufsentscheidungen getroffen werden können.

Bis 2030 legen 80% der Schweizer Textil- und Bekleidungsbranche soziale und ökologische Nachhaltigkeitsinformationen offen und tragen zur Bewusstseinsbildung der Konsumierenden und GrossabnehmerInnen bei.

Massnahme 4.1: Verpflichtete AkteurInnen etablieren innerhalb von 18 Monaten eine proaktive Informationspolitik und legen ihre Nachhaltigkeitsstrategie, Lieferkettenpolitik, Massnahmen und Erfolge offen.

Massnahme 4.2: Verpflichtete AkteurInnen ergreifen innerhalb von 24 Monaten Massnahmen, um zu besserem Wissen über Nachhaltigkeitsaspekte von Textilprodukten beizutragen.

Massnahme 4.3: Verpflichtete AkteurInnen ermöglichen bei mindestens 80% ihrer Produkte den Konsumierenden das Zugreifen auf Nachhaltigkeitsinformationen zum Produkt bis 2025 und zu den Produktionsstätten der Produkte bis 2028.

Leitfaden: OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in der Bekleidung- und Schuhwarenindustrie

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Beratung: Swiss Textiles

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Individuelle Beratung durch Swiss Textiles in den Bereichen Vernetzung und Verwertungstechnologien, sowie Angebot und Nachfrage von Recyclingmaterialien.
Leitfaden: Circularity Roadmap

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Mit der Circularity Roadmap von WRAP wird ein möglicher Fahrplan hin zu Kreislaufwirtschaft und Massnahmen während des gesamten Produktlebenszyklus aufgezeigt.
Leitfaden: Circular Globe Kriterienkatalog

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Reifegradmodell und Kriterienkatalog für zirkuläre Organisationen. Kann als Leitfaden zur Umsetzung der Massnahmen zu Ziel 3: Kreislaufwirtschaft genutzt werden.
Fachseminar: Circular Globe Seminarreihe

Fachseminar: Circular Globe Seminarreihe

Grundlagen- und Vertiefungsseminare zur Implementierung von Kreislaufwirtschaft in Organisationen.

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